Studium finanzieren leicht gemacht

Es ist schön, wenn man sich zum Studium entschlossen hat und sich für eine Studienrichtung entscheiden konnte. Mit dem Studium erweitert man seinen Werdegang und beginnt oft sogar einen neuen Lebensweg. Nicht selten ist die Wunsch-Hochschule einige Kilometer vom eigenen Wohnort entfernt. Da kann es schnell mal vorkommen, dass man seine Heimat verlassen muss, um dann in die Nähe der Universität oder Fachhochschule zu ziehen. Für viele wird dadurch aus der Immatrikulation auch gleich der erste Umzug. Spätestens dann stellt sich eine ganz wichtige Frage: „Kann ich mir das überhaupt leisten?“. Die Antwort darauf ist ganz klar. Ja, du kannst!

Es gibt viele Möglichkeiten, um als Student ausreichend Geld für das Studium und die eigene Wohnung zu bekommen. Einige davon möchte ich gerne vorstellen.

BAföG

Die wohl bekannteste Finanzierung wird durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) ermöglicht. Jeder Student kann diese Förderung beantragen und bekommt dann einen Bescheid, über die Bewilligung. Studenten, die bei Studienanfang bereites das 30. Lebensjahr vollendet haben, werden grundsätzlich nicht gefördert. Ansonsten ist die Förderung abhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend dafür sind die Verdiensteinkünfte von vor (!) zwei Jahren. Der aktuelle Höchstsatz (2010) für nicht bei den Eltern wohnende Studierende liegt bei 512 EUR monatlich. Wird einem der Anspruch auf diesen Satz gewährt, bekommt man das Geld zum Monatsanfang auf sein Konto überwiesen. Zurückzahlen muss man erst nach dem Ende der Förderung und im Regelfall auch nur 50% der erhaltenen Summe. Die Förderung ist außerdem komplett zinsfrei.

Ich habe beispielsweise über einen Zeitraum von 2 Semestern (12 Monate) einen monatlichen Betrag von 136 EUR bekommen. Als ich die Förderung beendet habe, musste ich dann 816 EUR zurück zahlen. Das Geld muss man natürlich nicht auf einen Schlag zurück zahlen. Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten. Genauere Informationen bekommt man im Studentenwerk seiner Hochschule. Dort kann man die BAföG-Förderung auch beantragen. Man sollte dabei darauf achten, dass man den Antrag rechtzeitig stellt. Besonders im Wintersemester, zur Zeit der Ersteinschreibungen, kann die Bearbeitung schon mal 2 Monate in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall zählt dann der Eingangsstempel des Antrags und man bekommt dann für die verstrichene Zeit eine Nachzahlung.

Worauf man auch noch achten sollte ist, dass der BAföG-Antrag jedes Jahr durch ein ergänzendes Formblatt erneuert werden muss, wenn man die Förderung weiterhin erhalten möchte.

KfW-Studienkredit

Wer kein Anspruch auf eine Förderung durch das BAföG hat, der hat noch immer die Option auf einen Kredit. Der einfachste Weg geht über die KfW-Bankengruppe. KfW stand früher für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“. Heute verbirgt sich dahinter eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die unter Anderem auch einen leicht zu beantragenden Studienkredit anbietet. Das ist etwas Besonderes, denn üblicherweise ist man als Student nicht kreditwürdig.

Ich selbst habe mich über einen gewissen Zeitraum auch für einen KfW-Studienkredit entschieden. Bei mir war es damals so, dass ich mir die Förderungssumme selber aussuchen durfte. Das Maximum lag jedoch bei 600 EUR im Monat. Ich hatte mich für 300 EUR monatlich entschieden, da beim KfW-Kredit noch Zins und Zinseszins hinzu kommt. Das kann schnell zu großen Kosten führen. Beim KfW-Studienkredit muss man nämlich nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs sofort anfangen zu tilgen. Man kann dabei zwar auch eine tilgungsfreie Zeit von bis zu zwei Jahren vereinbaren, muss dann aber trotzdem während dieser zwei Jahre die laufenden Zinsen bezahlen. Bei mir betrug der Zinssatz nominale 3,62 %. Das Schöne am KfW-Studienkredit ist, das er unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern ist. Man braucht also keine Sicherheiten.

Der Kredit läuft immer jeweils bis zum 31.03. bzw. 30.09. eines jeden Jahres. Dieser Zeitraum wird als „Roll-over-Periode“ bezeichnet. Zum Anfang eines „Roll-Overs“ muss die aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden.

Kleinunternehmen

Besonders gut hat man es, wenn man es schafft neben dem Studium etwas Geld zu verdienen. Viele Unternehmen stellen für die Semesterferien, oder auch während des laufenden Studiums, gerne Kleinunternehmer an. Als Kleinunternehmer ist man selbstständig und kann Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer schreiben. Das ist relativ einfach und bereitet auch den Firmen wenig Umstand. Die Firma muss den „Unternehmer“ nicht einstellen und versichern. Dafür ist man als Kleinunternehmer selbst zuständig. Als Student hat man aber gute Karten und bekommt oft sehr günstige Konditionen. Wer sich also ins Kleinunternehmertum begeben möchte, braucht sich nur beim Finanzamt eine Steuernummer zu besorgen und sich beim Gewerbeamt anzumelden. Es gibt sogar eine „Ich mache mich selbstständig!“-Broschüre, in der alles haargenau beschrieben wird. Der Antrag beim Finanzamt ist sogar sehr harmlos. Zwei, Drei Kreuzchen und schon ist man im Geschäft!

Doch Vorsicht: Als Kleinunternehmer hat man die Absicht, von seinem eigenen Können und Tun genug Geld zum Leben zu verdienen. Das heißt, dass man sich selbst um Aufträge bemühen muss und nicht immer nur für dieselbe Firma arbeiten kann. Dadurch könnte man schnell den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit erwecken.

Ein kleiner Tipp von mir: Wenn man beim Finanzamt vor der Wahl steht, ob man seinen Gewinn mit einer „Eröffnungsbilanz“ oder einer „Einnahme-Überschuss-Rechnung“ ermitteln möchte, dann sei nur so viel gesagt, dass die „Einnahme-Überschuss-Rechnung“ weniger aufwendig ist. Als Kleinunternehmer darf man übrigens ein Einkommen von 17.500 EUR jährlich nicht überschreiten. Ist man zusätzlich noch BAföG-Empfänger, dann liegt die jährliche Höchstgrenze bei 3.800 EUR. Als Empfänger von BAföG darf man auch nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und 400 EUR im Monat dazu verdienen.

Stipendium

Schlau sein zahlt sich aus! Wer motiviert, gesellschaftlich engagiert und dazu im Studium auch noch überdurchschnittlich gut ist, der kann es mit einer Begabtenförderung im Hochschulbereich versuchen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt viele Begabtenförderungswerke, die wiederum junge Studenten finanziell unter die Arme greifen. Im Allgemeinen orientiert sich die Förderung am BAföG-Satz und beinhaltet darüber hinaus ein unabhängiges Büchergeld in Höhe von 70 bis 80 Euro. Auch Zuschüsse zur Krankenversicherung und Lebensversicherung sind möglich. Eine soziale Absicherung für Rente ist jedoch meist nicht enthalten. Dafür sind zinslose Darlehen oftmals möglich. Das besonders Gute am Stipendium ist, das man den erhaltenen Betrag nicht zurück zahlen braucht und sich somit völlig unbelastet seinem Studium widmen kann.

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