Um sein WLAN-Netzwerk auf Sicherheit zu prüfen, eigent sich die Linux Live-CD BackTrack. Aber vorsicht: BackTrack beinhaltet Softwaretools, die zum Teil Sicherheitsvorkehrungen umgehen und die nach Inkrafttreten des sogenannten Hackerparagrafen (§ 202c StGB) in Deutschland als Computerprogramm zum Ausspähen von Daten aufgefasst werden. Somit kann bereits der Besitz oder Vertrieb strafbar sein, sofern die Absicht zur illegalen Nutzung nach § 202a StGB oder § 202b StGB besteht.